Wenn sich das Finanzamt an Wohnkosten beteiligt

Jährlich erhöhen Gemeinden die Grundsteuer, inzwischen nehmen die Kommunen so 13 Milliarden Euro jährlich ein und ab 2022 wird es wahrscheinlich noch mehr sein. Dann wollen die Gemeinden die veralteten Einheitswerte, die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, aktualisieren. Vermieter können die Kosten für die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Mieter und Selbstnutzer haben sie letztlich zu zahlen.

 

Doch es gibt Kosten, an denen sich das Finanzamt beteiligt. Oft sind das Kosten, die nicht umgelegt werden können wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Ausgaben für die Hausverwaltung und Kreditzinsen. Sie werden von den Mieteinnahmen abgezogen und senken so die Steuerlast. Auch die Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie lassen sich steuerlich über 50 Jahre mit zwei Prozent pro Jahr abschreiben. Wird die Immobilie binnen drei Jahren nach dem Kauf modernisiert und übersteigen diese Kosten 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, können die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls als Teil der Anschaffungskosten über 50 Jahre abgeschrieben werden.

 

Sogar bei Leerstand einer Immobilie können Vermieter Ausgaben geltend machen. Sie müssen jedoch glaubhaft machen, dass sie wirklich Einkünfte aus der Vermietung erzielen wollen. Hilfreich sind dazu Abrechnungen von Maklern oder Internetportalen für Annoncen, um eine aktive Mietersuche nachzuweisen, denn das Finanzamt unterstellt bei mehrjährig leerstehenden Wohnungen gerne, dass die Eigentümer lediglich steuermindernde Verluste nutzen wollen. Um die Wohnung vermieten zu können, müssen Vermieter gegebenenfalls auch die geforderte Miete senken oder Kompromisse bei der Mieterauswahl machen. Dazu können Vermieter bis 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde einen Antrag auf Grundsteuererlass stellen. Dann werden 25 Prozent der Grundsteuer bei 50 Prozent weniger Einnahmen erlassen, bei einem kompletten Ausfall werden sogar 50 Prozent nachgelassen.

 

Doch während Vermieter die Steuererklärung meist im Hinterkopf haben, lassen sich viele Mieter Steuervorteile entgehen. Einige Positionen der Nebenkostenabrechnung gelten als steuerlich geförderte Handwerkerarbeiten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise die Kosten für den Hausmeister, den Gärtner oder die Putzfrau. 20 Prozent der Arbeitskosten können dann von der Steuerschuld abgezogen werden, drücken also nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Materialkosten können hierbei nicht angerechnet werden. Handwerkerarbeiten können bis zu 6000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, andere haushaltsnahe Dienstleistungen sogar bis zu 20.000 Euro.


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