Bodycams sollen Polizeibeamte schützen

Polizeibeamte in Baden-Württemberg dürfen bald mit Bodycams ausgestattet werden.

Gemeint sind damit kleine Kameras, die auf der Schulter oder an der Brusttasche der Uniform befestigt werden.  Mit der Aufzeichnungsmöglichkeit erhoffen sich Politik und Polizei, gestiegene Angriffe auf Polizeibeamte reduzieren bzw. Straftaten leichter beweisen zu können. Kritiker befürchten dagegen, dass sich betrunkene Randalierer durch den Einsatz der Kameras besonders provoziert fühlen könnten.

 

Normalerweise ist die Bodycam ausgeschaltet, doch sobald die Polizeibeamten an den Einsatzort kommen, kann die Aufzeichnung mittels Knopfdruck beginnen. Sechzig Sekunden werden die Aufnahmen im Standardbetrieb gespeichert und überschrieben, wenn der Polizeibeamte sich gegen eine Speicherung entscheidet. Die Aktivierung der Kamera geschieht mittels Knopfdruck, z.B. wenn eine Straftat droht oder die Situation brenzlig wird. Dieses sogenannte Pre-Recording ist umstritten und wird als „Datenspeicherung auf Vorrat“ betitelt, was von den Befürwortern wiederum aufgrund der geringen und nicht heimlichen Aufzeichnungszeit von 60 Sekunden als „übertrieben“ bezeichnet wird. Zudem lassen sich damit auch die Vorgeschichte dokumentieren und überraschende Angriffe an Polizeibeamte aufzeichnen.  Dies soll jedoch nur im öffentlichen Raum zugelassen sein, in der Wohnung soll aufgrund des besonderen grundrechtlichen Schutzes kein Bodycam-Einsatz erlaubt werden.

 

Kritisch wird auch die einseitige Kontrolle der Bodycam bewertet, da allein der Polizeibeamte bestimmt, ab wann die Aufnahme dauerhaft gespeichert wird und auch die Auswertung der Aufnahmen bei der Polizei erfolgt. So kann zwar die Aggression von Bürgern dokumentiert werden, nicht aber ein mögliches Fehlverhalten von Polizeibeamten. Damit wäre die Bodycam kein objektives, sondern ein manipulierbares Beweismittel. Interessant sind  auch die Ergebnisse einer Untersuchung der Universität Cambridge: Bei zugeschalteter Bodycam durch den Polizeibeamten nahm die Gewaltanwendung der Polizei um 73 Prozent zu. Läuft die Kamera dagegen während der gesamten Schicht, reduzierte sich die Gewaltanwendung um 36 Prozent.
In weiteren sechs  Bundesländern werden zur Zeit Bodycams genutzt: Hessen, Hamburg, Bremen, Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland, wobei die Haltung zum Pre-Recording noch uneinheitlich ist. So ist es in Hessen erlaubt, in Hamburg aber nicht. Viele Bundesländer diskutieren oder experimentieren noch über die Zulassung und Ausgestaltung der Bodycam-Einsätze. Auch die Bundespolizei testet derartige Einsätze.


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