Viele Leute sind der Meinung, dass auf dem eigenen Stellplatz nur ein Fahrzeug abgestellt werden darf, deshalb kam es in einem Fall zu einer Gerichtsverhandlung, da andere Mieter der Meinung waren, dass es unerlaubt ist, einen Anhänger auf dem Stellplatz abzustellen, doch sie bekamen vom Gericht unrecht.
Unzulässig gilt es erst dann, wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung, oder ohne fahrtüchtig zu sein dauerhaft auf einem solchen Stellplatz steht. Hierbei zählen natürlich auch nicht zugelassene Anhänger oder Anhänger die nicht fahrtüchtig sind.
Der Anhänger jedoch war zugelassen und ist auch fahrtüchtig, sodass kein Grund besteht den Stellplatz nicht für diesen Anhänger zu nutzen, da er alle Anforderungen erfüllt.
In erster Linie ist es eine Versicherungsfrage, welches Fahrzeug wo abgestellt werden darf. Bei Unfällen wird bei Fahrzeugen die nicht für den bestimmten Stellplatz zugelassen sind bzw. für Anhänger keine Pflichtversicherung eintreten. Deshalb entsteht immer wieder ein Rechtsstreit bei solchen Fällen, da viele Mieter meinen, dass das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern in solch einer Form verboten ist, während sich die Besitzer dieser Anhänger wiederum im Recht sehen, da es ihr Parkplatz ist und die Anhänger in der Regel fahrtüchtig und angemeldet sind, sowie auch keine Behinderung für Dritte darstellen.
Schwierig wird es vor allem dann, wenn Parkplätze jedem Mieter gleichermaßen zur Verfügung stehen sollen und deshalb ein Parkplatz nicht einfach als Dauerplatz verwendet werden darf. Somit wäre nämlich nicht jeder Parkplatz frei verfügbar. Meist dürfen auch Bekannte sich auf einen solchen Parkplatz stellen, aber kommt es einmal zu einem Schaden, ist die Rechtslage nicht genau definiert, da das Fahrzeug eigentlich nicht für den Stellplatz zugelassen ist.
Ein weiteres Problem besteht, wenn ein großer Anhänger, oder ein großes Fahrzeug z.B. ein Wohnwagen die Parkplätze blockiert. Hier findet eine Behinderung für Dritte statt und somit muss die Person ihr Fahrzeug entfernen. Das Parken solcher Fahrzeuge ist nur möglich, wenn der gekennzeichnete Bereich auch groß genug ist.
Besitzt man selbst einen Anhänger, sollte man auf die Größe achten, sodass er auch in den vorgekennzeichneten Parkplatz passt. Außerdem muss er fahrtüchtig sein und angemeldet. Wenn all dies übereinstimmt, muss man darauf achten, dass der Anhänger auch genutzt wird und nicht einfach als Platzhalter herumsteht. Viele Parkplätze haben nämlich Regeln dafür, da erst durch den ständigen Wechsel der Fahrzeuge auch jeder Parkplatz sinnvoll genutzt werden kann. Stellt sich nun ein Mieter Monate lang auf einen Parkplatz, ohne das Fahrzeug auch nur einmal zu bewegen, kommt es vor, dass Mieter dagegen vorgehen, da es für den Mieter ja eher ein privater Stellplatz geworden ist.
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