NRW-Beamte in Karlsruhe warten noch immer auf ein Gerichtsurteil

Mehr als zwölf tausend Beamte in Nordrhein-Westfalen erwarten seit zehn Jahren ein Urteil von den Bundesverfassungsrichtern aus Karlsruhe. Dabei geht es darum, ob die Kürzung des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes in 2003 und 2004 verfassungswidrig ist.

Die Gewerkschaft der Polizei in Düsseldorf fordert demnach ein Ergebnis von den Bundesverfassungsrichtern in Karlsruhe mit rund 12.000 Briefen von NRW-Beamten. Diese Briefe sollen das Verfahren beschleunigen, damit es zu einem schnelleren Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt.

Viele Kläger behaupten, dass durch die NRW Sparmaßnahmen in 2003 und 2004 das Verfassungsgebot der amtsangemessenen Alimentation verletzt wurde.  Unter Alimentation versteht man die Verpflichtung der Lebensunterhaltzahlung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen.  Vor fünf Jahren bzw. in 2009 hat das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

In der vergangen Woche konnte Hoffnung bei den Beamten geweckt werden. Das Verfassungsgerichtshof in NRW hat für die oberen Besoldungsgruppen die Nullrunden als verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für die mittleren Besoldungsgruppen mit einer Ein-Prozent-Erhöhung. Die Gewerkschaft der Polizei warnt seit 2003 mit wachsenden Nachzahlungsansprüchen und der dadurch entstehenden Risiken für Landeshaushalte.


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